Angebot und Nachfrage steigen rasant
4 Wenn heute in Hamburg über Woh- nungsbau gesprochen wird, ist das für viele Bürger oft gleichbedeutend mit dem akuten Bedarf von Flücht- lingen oder jungen, neu zugezoge- nen Familien. Nur wenige verbinden Wohnungsbau mit speziellen Be- dürfnissen älterer Menschen. Dabei sind es gerade sie, die zu einer wach- senden Gruppe der Bevölkerung in der Hansestadt zählen. Denn schon heute ist die Gruppe der Hamburger, die 60 Jahre und älter sind, mit 24 % der Einwohner genauso stark, wie jene im Alter von 0 bis 25 Jahre. Mindestalter für Wohnen mit Service Mit 60 Jahren besteht theoretisch die Möglichkeit, in eine Wohnung einzuziehen, die für Mieter beson- dere zusätzliche Angebote bietet – das „Servicewohnen“ oder auch „Wohnen mit Service“. Noch vor Jahren wurde diese Wohnform als „Betreutes Wohnen“ angeboten. Das „Hamburgische Wohn- und Betreu- ungsqualitätsgesetz“ regelt, welche Mindeststandards erfüllt sein müs- sen, wenn eine Wohnung mit dem Zusatz „Servicewohnen“ angebo- ten wird. Den Service leistet häufig nicht der Vermieter, sondern ein ex- terner Dienstleister. Die Wohn-Pfle- ge-Aufsicht der Bezirksämter wacht anlassbezogen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Wohnen mit Service Angebot und Nachfrage steigen rasant Wohnanlage in Langenhorn. Wohnberechtigungsschein erforderlich. Kalt- miete der kleinsten Wohnung € 5,90 zzgl. € 2,85 Betriebs- und Heizkosten je m². Servicepauschale erste Person € 48,90 monatlich. Vermieter Vermö- gens- und Immobiliengesellschaft Tangstedter Landstraße. Foto: Krause