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Senioren Magazin Hamburg, Ausgabe Oktober 2012

00 Nämlich dann, wenn man sich im Zuge einer schweren Erkrankung wie unter anderem einer Demenz, oder nach einem Unfall nicht mehr selbst äußern kann. Ein mit Schrecken behaftetes Szenario, dessen Eintreten sich jedoch jeder vorAugen führen sollte: In eine solche Situation kann jeder kommen, von heute auf morgen und in jedem Alter. Deshalb gilt es beizeiten vorzusorgen – am besten bereits in jungen Jahren und umso mehr im höheren Lebensalter. Dies erfolgt durch eine so genannte Patientenverfügung. »Bevor ich es nicht mehr sagen kann«. Unter diesem Titel ist nun eine DVD auf den Markt gekommen. Motivation zur Selbstbestimmung »Bevor ich es nicht mehr sagen kann. Meine Patientenverfü- gung« stellt in einem Film zwei Menschen vor, die sich aus unterschiedlichen Beweggründen mit dem Thema Patienten- verfügung befassen. An Hand dessen wird gezeigt, was genau beim Verfassen einer solchen Verfügung zu berück- sichtigen ist. Darüber hinaus erfährt der Zuschauer, wo er weitere Informationen und Hilfestellungen zu dieser kom- plexen Thematik bekommen kann. Zusätzlich kommen Fach- leute zu Wort, die sich aus beruflicher Sicht mit dem Thema Patientenverfügung befassen. So beispielsweise der Pfarrer, Sterbe- und Trauerbegleiter Wolfgang Picken, der Mediziner Dr. Matthias Kochanek, der als Oberarzt auf einer internisti- schen Intensivstation arbeitet, oder Professor Dr. Hans Lilie, Direktor des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik- Recht in Halle-Wittenberg. Eine beigelegte Broschüre fasst die wichtigsten Informationen des Films zusammen. Anliegen ist es, umfassend zu informieren und dazu zu mo- tivieren, frühzeitig die Dinge zu regeln, die möglicherweise später einmal eintreten können. Das DVD-Set (DVD mit 41 Minuten und Broschüre mit 16 Seiten) von Katja Matthias »Bevor ich es nicht mehr sagen kann. Meine Patientenverfügung« ist 2011 im atp Verlag Köln erschienen (ISBN 978-3-943064-02-5). Es kostet € 14,80 zzgl. Versandkosten und ist zu bestellen unter: www.atp-verlag.de oder direkt beim bei atp Verlag, Maria- Hilf-Straße 15, 50678 Köln, Tel.: 0221/27 23 59 -28. In einer Patientenverfügung wird für die behandelnden Ärzte verbindlich festge- legt, welche Art und welchen Umfang an medizinischer Behandlung man sich wünscht und was man ablehnt. So lässt sich vorab das Selbstbe- stimmungsrecht für den Fall ausüben, dass bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall der ei- gene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Eine solche Patientenverfügung ist eine sehr indivi- duelle Willenserklärung zu konkreten und speziellen Situationen.Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, sich genau zu überlegen, wie die ge- wünschte medizinischeVersorgung aussehen soll. So kann gesichert werden, dass im Ernstfall auch alles so geschieht, wie gewünscht. Entsprechend ist es am besten, sich beim Verfassen einer Patientenverfü- gung fachkundig beraten zu lassen. Seit dem 01.09.09 ist eine Patientenverfügung per Ge- setz uneingeschränkt verbindlich. Das bedeutet, dass sie von Ärzten umgesetzt werden muss, sobald die Be- handlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurde. Eine Missachtung des Patienten- willens kann als Körperverletzung strafbar sein. Zu- dem muss immer ein Bevollmächtigter oder Betreuer des Patienten einbezogen werden. Er ist berufen, dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen Aus- druck und Geltung zu verschaffen. Birgit Frohn © SeMa Was soll geschehen, wenn...? 16 Die Patientenverfügung

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