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SeMa Senioren Magazin Hamburg Ausgabe Februar 2016 - Aktion für Rentner

Die VLH (Vereinigte Lohnsteuerhilfe) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit rund 850.000 Mitglie- dern. Profitieren auch Sie von dessen Stärke. Ob Versicherungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten – auch als Rentner können Sie sich viele Steuervorteile si- chern. Sie sind sich unsicher, welche Ausgaben Sie von der Steuer absetzen können? Unsere Beraterinnen und Berater erstellen gerne Ihre Steuererklärung. Werden Sie jetzt Mit- glied und sparen Sie bis zum 31.12.2016 die Aufnahmege- bühr in Höhe von 10 €. Und so geht’s: Schneiden Sie den Gutschein auf der rechten Seite unserer Anzeige aus, ver- einbaren Sie einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater und bringen Sie unseren Gutschein und Ihren Rent- nerausweis mit. Unsere Beraterinnen und Berater erstellen übrigensnichtnurIhreSteuererklärung.SieprüfenauchIhren Steuerbescheid und stehen Ihnen das ganze Jahr über zu sämtlichen Fragen zur Einkommensteuer zur Verfügung – ohne zusätzliche Kosten. Was leistet die VLH für mich? • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, beantra- gen Förderungen und Zulagen und nutzen alle Steuervor- teile, die Ihnen zustehen. • Wir errechnen die zu erwartende Steuerrück- oder -nach- zahlung. • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein. • Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie. • Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor dem Finanzgericht. Kann jeder Mitglied bei der VLH werden? Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nicht- selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Überschuss-Ein- künfte. Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 € für Sin- gles bzw. 26.000 € bei Ehegatten betragen. Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht bera- ten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG). Was kostet eine Mitgliedschaft bei der VLH? Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind sozial nach Ih- ren Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 36 € und 300 €. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzu- bieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Ser- vice in Anspruch nehmen oder nicht. Wie finde ich eine/n persönliche/n Berater/in? Wählen Sie selbst Ihre persönliche Beraterin oder Ihren Be- rater aus: Bei rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutsch- land gibt es sicher auch eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Rechts in unserer Anzeige haben wir die Beratungsstellen in Ihrer Nähe aufgeführt. Wie läuft so ein Beratungsgespräch ab? Im gemeinsamen Gespräch geht es zunächst um zwei ent- scheidende Fragen: Fühlen Sie sich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wohl? Und dürfen wir Sie steuerlich bera- ten, also besteht eine gesetzliche Beratungsbefugnis un- sererseits? Wenn beides zutrifft, wird Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater die Beitrittserklärung mit Ihnen durchgehen. Außerdem wird sie beziehungsweise er anhand Ihrer Jah- reseinnahmen Ihren persönlichen Mitgliedsbeitrag errech- nen, denn wir dürfen Sie ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. Sind alle Fragen zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann es losgehen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Familienstand, Beruf, Altersvorsorge, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Ver- mietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervortei- le erkennen und für Sie ausschöpfen. Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihre Beraterin oder Ihr Bera- ter Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet. WasmussichzumerstenBeratungsgesprächmitbringen? Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, hier unsere Checkliste für das Beratungs- gespräch:  • Rechnungen über haushaltsnahe Dienst- und Handwerker- leistungen • Krankheits- und Pflegekosten (z.B. Medikamente, Brille, Zahnarzt, Kur, Heilpraktiker, Fahrten zum Arzt) • Steueridentifikationsnummer • Rentenbescheid bzw. jährliche Rentenanpassungsmittei- lung und Leistungsmitteilung • Lohnsteuerbescheinigungen (z.B. bei Betriebsrenten oder Pensionen) • Jahressteuerbescheinigungen über Kapitalerträge • Kosten für Pflege- und Seniorenheim • gezahlte Spenden • gezahlte Versicherungsbeiträge • Behindertenausweis Diese Aufzählung kann unvollständig sein. Im persönlichen Gespräch ermit- teln Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater, ob und für welche Steuererleichterungen weitere Nachweise benötigt werden. Aktion für Rentner Werden Sie VLH-Mitglied und sparen Sie die Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € 12 Anzeige

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